Haushalte des Landkreises
Aufgaben / Dienstleistungen
Der Landkreis beschließt jährlich im Kreistag im Dezember den Haushaltsplan des Folgejahres. Er ist Grundlage und Handlungsrahmen für die Verwaltungstätigkeit des Folgejahres.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch das Revisionsamt ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung.
Anschrift
Finanzen, Beteiligungen - Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, MIttwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!