Ausbildungsförderung
Aufgaben / Dienstleistungen

Ziel des BAföG ist es jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
Ist die Ausbildung förderungsfähig?
Werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt?
Beantragen Sie bitte die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
In der Regel ist zuständig für
Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,
Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Karin Hofstetter Sachbearbeiterin | 08092 823 291 | 08092 823 9291 | P.02 |  |
Susanne Schmidt Sachbearbeiterin | 08092 823 171 | 08092 823 9171 | P.02 |  |
Allgemeine Adresse
Besondere soziale Leistungen - Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5 
85560 Ebersberg
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
E-Mail: poststelle@lra-ebe.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!