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Kläranlage der Gemeinde Aßling

Meldung vom 23.05.2022

Antrag der Gemeinde Aßling auf Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Kläranlage Aßling in die Attel

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Aßling mit Bescheid vom 02.05.2022, Az.: 44/641-9 Aßling 56/IV, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, vorbehandeltes Abwasser aus der Kläranlage in die Attel einzuleiten..

Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 23.05.2022 bis 07.06.2022 bei der VG Aßling und beim Landratsamt Ebersberg (Untere Wasserrechtsbehörde) zur Einsicht ausliegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

In dem genannten Zeitraum können die Unterlagen zudem im Folgenden eingesehen werden: