Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Adressänderung innerhalb des Landkreises
Die Fahrzeugpapiere müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ein Umzug innerhalb des Landkreises ist deshalb der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. Es wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) berichtigt oder neu ausgestellt. Eine Änderung des Kennzeichens ist damit nicht verbunden.
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (maßgeblich: Hauptwohnsitz)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
11,00 bis 11,70 €
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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LK EBE Schulze
Walz Foto Kunst
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