Umschreibung innerhalb des Landkreises
Wenn ein zugelassenes oder außer Betrieb gesetztes Fahrzeug innerhalb unseres Zulassungsbezirkes auf einen anderen Halter umgeschrieben werden soll. Der neue Besitzer muss ebenfalls in unserem Zulassungsbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
a) Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Vorlage der Kennzeichenschilder ist nur erforderlich, wenn Sie die Zuteilung eines anderen Kennzeichens wünschen. In diesem Fall müssen die bisherigen Schilder zur Entwertung vorgelegt werden.
b) Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
c) Zusätzlich sind in beiden Fällen erforderlich:
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Nachweis über gültige HU
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elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer)
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gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
25,40 € bis 49,40 € je nach Verwaltungsaufwand
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
LK EBE Schulze
Walz Foto Kunst
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