Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge innerhalb des Landkreises
Betrifft die Umschreibung eines zulassungsfreien aber kennzeichenpflichten Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirkes auf einen anderen Fahrzeughalter. |
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit Abmeldevermerk
- Nachweis über gültige HU
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elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach der Behörde des Hauptwohnsitzes)
- bei Minderjährigen: schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- 19,20 Euro
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
LK EBE Schulze
Walz Foto Kunst
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