Alle oben genannten Wasserversorgungsanlagen werden regelmäßig, gemäß der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung, durch das Gesundheitsamt hygienisch überwacht.
Nach Anlage 4 der Trinkwasserverordnung müssen die Unternehmer von Wasserversorgungsanlagen das geförderte Trinkwasser, durch zugelassene Labore untersuchen lassen. Diese Untersuchungsbefunde werden durch das Gesundheitsamt Ebersberg überprüft. Bei Unklarheiten und Grenzwertüberschreitungen werden durch das Gesundheitsamt Ebersberg Kontrollproben durchgeführt.
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Ebersberg
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