Bei der Realisierung von Bauvorhaben gilt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, die außerhalb des Baurechts gelten.
Einen bedeutsamen Platz nimmt hier das Wasserrecht ein, aus dem sich eine Reihe von Genehmigungspflichten für den Bauherrn ergeben kann; siehe "Informationsblatt für Bauvorhaben in wasserwirtschaftlich bedeutsamen Bereichen".
Betroffen können u.a. die Bereiche Lage im Wasserschutzgebiet, Lage im Überschwemmungsgebiet, Lage im 60-Meter-Bereich eines Gewässers, Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Frage nach einer gegebenenfalls notwendigen Bauwasserhaltung und einem damit möglicherweise einhergehenden Grundwasseraufstau während der Bauphase sowie im Bauendzustand sein.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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