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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Am 21. April 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, welche vollständig am 01. August 2017 in Kraft getreten ist. Die AwSV ersetzt die bis dahin geltende VAwS, welche bereits außer Kraft getreten ist.

Betroffen von den Regelungen sind u. a. folgende Bereiche:

  • Heizölverbraucheranlagen
  • Eigenverbrauchstankstellen
  • Cross Compliance
  • Jauche-, Gülle- und Silageanlagen. (Hierzu gehören zum Beispiel Güllegruben, Siloanlagen, Stallgebäude, Festmistlagerstätte, Silagesickersaftsammelbehälter usw.)
  • Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft
  • Industriebetriebe (Bereich: Umgang wassergefährdende Stoffe)
  • Biogasanlagen

Bei Biogasanlagen gibt es derzeit noch keine, an die neue Anlagenverordnung angepassten neuen Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS). Das Inkrafttreten dieser Technischen Regeln wird dringend erwartet, da derzeit beim Vollzug und bei der Umsetzung der neuen Vorschriften Regelungsunterschiede zur abgelösten VAwS vorliegen. Zur Prüfung der materiell-technischen Anforderungen gelten die Regelungen der AwSV und das Biogashandbuch Bayern -Stand: Dezember 2012-. Um bei konkreten Vorhaben die Planung und Ausführung der oben genannten Anlagen oder Anlagenteilen zwischen Anlagenbetreiber, Planer und ggf. ausführender Firma abzusprechen, steht die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft, vertreten durch Herrn Seemüller, Herrn Feuchtenberger und Herrn Zinner jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Zu den Heizölverbraucheranlagen

Diese bestehen aus

  • Lagertanks,
  • Feuerungsanlagen (Heizölbrenner),
  • Rohrleitungen und
  • verschiedenen Sicherheitseinrichtungen.

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff, da es geeignet ist, nachhaltig die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Es werden an die Lagerung von Heizöltanks teilweise umfangreiche Anforderungen gestellt (z. B. Anforderungen an Dokumentationspflichten, Prüfpflichten durch Sachverständige, Fachbetriebspflichten bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Anforderungen an die Art der Tanks und die Aufstellung, etc.).

Weitere Informationen finden Sie hierzu unter dem Link => Wissenswertes zu Heizölverbraucheranlagen.

Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Frau Eitermoser Sachbearbeiterin
08092 823 185
08092 823 9185
U.31
 
Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Seemüller Sachbearbeiter
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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