Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle analysiert, bewertet und beurteilt die Finanzlage der Kommunen und kommunalen Verbände im Sinne einer geordneten Haushaltswirtschaft. Geprüft wird auch, ob in der Haushaltssatzung festgesetzte Kredite und Verpflichtungsermächtigungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit im Einklang stehen.
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