2011 haben die Kreisgremien dazu beschlossen, die ambulanten Pflegedienste weiterhin zu fördern. Deshalb wurden im Oktober 2011 neue Richtlinien zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste im Landkreis Ebersberg erlassen.
Die im Landkreis Ebersberg tätigen ambulanten Pflegedienste können unter bestimmten Voraussetzungen jährlich einen Investitionskostenzuschuss erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Richtlinien (siehe unten).
Die pauschalierte Förderung wird auf schriftlichen Antrag rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr gewährt. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai des darauf folgenden Kalenderjahres gestellt werden.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sozialhilfeverwaltung, Asyl -
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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