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Wasserrecht

Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Es ist für den Menschen, für Tier- und Pflanzenwelt und auch für die Wirtschaft unentbehrlich; die Natur stellt es uns in ständig wiederkehrendem Kreislauf zur Verfügung. Da Wasser aber nicht beliebig vermehrbar ist, muss es besonders sorgfältig behandelt und bewirtschaftet werden. Vorrangige Aufgabe des Wasserrechts und des praktischen Gewässerschutzes muss es also sein, die Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) vor einer nachteiligen Veränderung ihrer Eigenschaften bestmöglich zu bewahren.

Die wichtigsten für das Wasserrecht geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link "Wasserrecht - Vollzug".

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Herr Neudecker Sachbearbeiter
08092 823 183
08092 823 9183
U.25
 
Herr Seemüller Sachbearbeiter
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Herr Zinner Sachbearbeiter
08092 823 646
08092 823 9646
U. 47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht