Gemäß der Bayerischen Badegewässerverordnung (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008, sind die oben genannten EU-Badegewässer mindestens einmal monatlich zu überwachen.
Das Gesundheitsamt Ebersberg entnimmt alle 2 Wochen Wasserproben an je 2 Stellen pro Badesee zur bakteriologischen Untersuchung im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Zusätzlich werden Temperatur und Sichttiefe gemessen.
Gesundheitsamt
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 383
8092 823 390
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