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Anregung einer Betreuung

Grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann bzw. Unterstützung hierfür benötigt.

Weitere Voraussetzung ist, dass auch keine anderen Hilfen vorhanden sind, die eine rechtliche Betreuung überflüssig machen würden. Eine solche andere Hilfe kann z.B. die Erteilung einer Vollmacht oder die Beauftragung eines Anwaltes sein. Auch soziale Leistungen und das damit verbundene Beratungsangebot des jeweiligen Leistungsträgers (Sozialamt, Jobcenter) sind vorrangig zu nutzen.

Die Betreuung kann durch ein formloses Schreiben oder mittels des beigefügten Formulars beim zuständigen Betreuungsgericht (Wohnort des/der Betroffenen) angeregt werden.

Zuständiges Betreuungsgericht Landkreis Ebersberg:

Amtsgericht Ebersberg
Betreuungsgericht
Bahnhofstr. 19
85560 Ebersberg

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Landratsamt Ebersberg
Gesundheitsamt

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092 823 383 8092 823 390 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
13.00 - 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung