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Heilberufe - Anmeldung und Abmeldung

Nach Artikel 12 Gesundheitsdienst und Verbraucherschutzgesetz sind zur Meldung beim Gesundheitsamt alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis Ebersberg ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.

Sollten Sie sich z. B. als Physiotherapeut im Landkreis Ebersberg niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis Ebersberg tätig werden wollen, melden Sie uns bitte:

  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung im Landkreis Ebersberg, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis Ebersberg Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.

Landratsamt Ebersberg
Gesundheitsamt

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092 823 383 8092 823 390 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
13.00 - 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung