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Ordnungswidrigkeiten/Pflegeversicherung

Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedüftigkeit besteht als eigenständiger Bereich der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung.

Wer seinen Verpflichtungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz (Verstöße gegen die Versicherungspflicht) nicht nachkommt, z.B. seine Beiträge für eine private Pflegeversicherung nicht leistet (Zahlungsverzug von sechs Monaten) hat mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen (§ 121 SGB XI).
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.

Abgewickelt werden Ordnungswidrigkeitenverfahren im Pflegeversicherungsrecht bei Verstößen gegen die Versicherungspflicht und Verzug bei sechs Monatsprämien
Frau Asmus Sachbearbeiterin
08092 823 163
08092 823 9837
 
Frau Meyer Sachbearbeiterin
08092 823 638
08092 823 9837
 
Landratsamt Ebersberg
Ordnungswidrigkeiten/Pflegeversicherung

Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg 08092 823 0 08092 823 9837 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Donnerstag 08.00 Uhr bis 16:00 Uhr
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