Ist Ihnen ein Führerschein abhanden gekommen, gestohlen worden oder unbrauchbar, müssen sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Ersatzausstellung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- bei Verlust des Führerscheins ist bei uns eine Versicherung an Eides Statt über die Umstände des Verlustes abzugeben
- bei Diebstahl kann anstelle der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei vorgelegt werden (Führerschein muss in der Anzeige Aufgeführt sein)
- Gebühr: 28,60 Euro
- zuzüglich 30,70 Euro falls eine Versicherung an Eides Statt erforderlich ist
Die Ausstellung eines vorläufige Fahrausweises ist möglich, sofern uns die Füherscheindaten der letzten ausstellenden Behörde vorliegen. Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro.
Dauer:
- 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind
Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823 337
08092 823 339
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Kartenansicht
Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr