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Neuerteilungsverfahren einer Fahrerlaubnis

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Versagung, vorangegangener Entziehung oder nach Verzicht.

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein über Ihre Gemeinde beantragen. Wenn das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet hat, können Sie den Antrag bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen.

Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb persönlich Kontakt mit uns auf. 

Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema finden Sie in den Merkblättern (siehe unten).

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Für alle Klassen

  • Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde (frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist)
  • behördliches Führungszeugnis 
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
  • Nachweis über die Teilnahme einer Schulung in Erste-Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
  • ggf. weitere ärztliche Untersuchungen (z. B. bei Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit)
  • ggf. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre), sofern nicht schon ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vorliegt

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Frau Sanftl Sachbearbeiterin
08092 823 425
08092 823 9425
Führerscheinstelle
 
Landratsamt Ebersberg
Führerscheinstelle

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823 500 08092 823 339 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr