Allgemeine Emailadresse: schwertransporte@lra-ebe.de
Allgemeine Faxnummer: 08092/823-310
Erteilung von Einzel- oder Dauererlaubnissen gemäß § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten.
Erteilung von Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Bei den Genehmigungen für landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zum 01.01.2020 Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen sind als Anlage unter der Überschrift "Weitere Informationen" enthalten.
- Antrag (s.u.)
- Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
- nur bei Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO:
Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Diese ist bei der Regierung der Oberpfalz unter der Faxnummer 0941/5680169 oder per E-Mail: AG70@reg-opf.bayern.de zu beantragen.
Einzelerlaubnis | zwischen 25,00 € und 120,00 € |
Dauererlaubnis | zwischen 100,00 € und 400,00 € |
Maibaumtransport | zwischen 15,00 € und 50,00 € |
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