Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:
- Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen, pro Parkausweis 75 €
- im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, pro Parkausweis 45 €
- Handelsvertreter, pro Parkausweis 75 €
- Antrag
- Handwerkskarte (bei Parkausweis für Handwerker)
- Zulassungsbescheinigung Teil I der beantragten Fahrzeuge
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
+49 8092 823 0
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Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
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