Amtsblatt
Im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg finden Sie amtliche Mitteilungen des Landratsamtes, einzelner Gemeinden, der Verbände und Zweckverbände wie
- Sitzungstermine des Kreistages und seiner Ausschüsse
- Amtliche Bekanntmachungen
- Haushaltssatzungen
- Satzungsänderungen
Das Amtsblatt des Landkreises Ebersberg erscheint in der Regel vierzehntägig am Freitag oder bei Bedarf.
Bitte beachten Sie:
Als rechtsgültige Form des Amtsblattes gilt allein die gedruckte Ausgabe.
Aufgaben und Dienstleistungen
Beiträge für das Amtsblatt müssen bis Mittwoch 12 Uhr eingegangen sein - wenn möglich als Word-Dokument.
Es ist günstig, den Beitrag und das gewünschte Erscheinungsdatum telefonisch oder per E-Mail anzukündigen.
Für die veröffentlichten Inhalte und Dokumente sind Ihre Gemeinden/VG/Organisationen selbst verantwortlich. Das Landratsamt Ebersberg übernimmt für die veröffentlichten Inhalte keine Verantwortung.
Das Landratsamt Ebersberg überprüft ausdrücklich nicht, ob Sie die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen (Beschlüsse zur Art der Bekanntmachung, Änderung der Geschäftsordnung, Verweise auf die öffentlich zugängliche Internetseite des Landratsamts Ebersberg etc.) einhalten. Wir verweisen auf das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) und die Bayerische Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
08092 823 325 | 08092 823 9325 | U.60 | Silvia.Freytag@lra-ebe.de |
|
08092 823 409 | 08092 823 9409 | U.60 | peter.kling@lra-ebe.de |
|
08092 823 125 | 08092 823 9125 | U.60 | christina.sterr@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Bitte vereinbaren Sie vor jedem Besuch einen Termin.
Copyrightinformationen




