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Zuschuss für Kinderbetreuung

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

> Zur Homepage des Kreisjugendamtes Ebersberg mit Informationen zur Übernahme der Elternbeiträge

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg

Abteilung Jugend, Familie und Demografie

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Telefon: 08092 823 261 und 08092 823 329
Mail: jugendamt@lra-ebe.de

Servicezeiten

Servicezeiten des Empfangs:
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