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Ehrenamtliche Richter und Richterinnen gesucht

Meldung vom 16.05.2024

Für die Amtszeit von 1. April 2025 bis 31. März 2030 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht gesucht.

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Das Bayerische Verwaltungsgericht in München sucht für die kommende Amtsperiode ehrenamtliche Verwaltungsrichter. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung wirken diese ehrenamtlichen Richter mit den gleichen Rechten mit wie der Richter selbst. „Das Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und wegen des möglicherweise auch einmal anstrengenden Sitzungsdienstes muss auch die körperliche Eignung der Bewerber gegeben sein“, so Diana Ruth, im Landratsamt zuständig für die Vorschlagsliste des Landkreises Ebersberg.

Wer dieses Ehrenamt ausführen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollte das 25. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern haben. Die Bewerber müssen das allgemeine Wahlrecht besitzen und dürfen nicht wegen einer Straftat von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sein. Nicht bewerben können sich Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Rechtsanwälte, Richter und Notare.

Interessenten melden sich telefonisch im Landratsamt unter der Nummer (08092) 823499 oder senden eine E-Mail mit ihrem Namen, der Adresse, dem Geburtsort, Geburtsdatum und Beruf an diana.ruth@lra-ebe.de. Bewerbungsschluss ist am Montag, 2. September 2024. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. März 2030.

Alle Infos auf einen Blick

Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Vom diesem Amt sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Außerdem sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen bzw. ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern können berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundesregierung oder der Staatsregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Interessenten für das Amt der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und für die keiner der genannten Ausschlussgründe vorliegt, können sich bis spätestens 2. September 2024 beim Landratsamt Ebersberg mittels eines Meldebogens und der Erklärung zur Verfassungstreue anmelden. Die Dokumente können Sie ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an diana.ruth@lra-ebe.de oder per Post an Landratsamt Ebersberg, Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg senden.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter 08092 – 823 499 oder per E-Mai an diana.ruth@lra-ebe.de an Frau Diana Ruth wenden.

Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht können einer Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration entnommen werden.