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Elektronische Zugangseröffnung

Nach Art. 16 Satz 1 BayDiG ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung digitaler sowie im Sinne des Artikel 3a Absatz 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.

Der Landkreis Ebersberg hat zur Kommunikation mit der Verwaltung des Landratsamts den elektronischen Zugang nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen eröffnet.

Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung sind die/das vom Landratsamt Ebersberg publizierte/n:

  • E-Mail-Adressen
  • Kontaktformulare
  • Online-Formulare
  • Besondere elektronische Behördenpostfach

Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen formfreien (I.) und

formgebundenen Schreiben (II.):

I. Formfreie Schreiben

1. E-Mail

E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.

Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente oder Inhalte per E-Mail versenden!

Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.

Wie viele E-Mail-Anbieter setzen auch wir Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Werbung einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht.

Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit dem Landratsamt Ebersberg grundsätzlich ausgeschlossen.

Nutzen Sie für förmliche Anliegen stattdessen bitte eine der im Folgenden beschriebenen Alternativen.

2. Kontaktformular (ohne Bayern-ID)

Hier können Sie eine formlose Nachricht an das Landratsamt Ebersberg übersenden.

Im Unterschied zur E-Mail findet eine sichere, verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten statt.

Eine Authentifizierung ist nicht erforderlich.

II.   Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz

1. Online-Formulare

Das Landratsamt Ebersberg arbeitet an intelligenten Online-Formularen, die vollständig elektronisch eingereicht werden können. Das Angebot wird laufend und schrittweise erweitert.

Sie finden die Online-Formulare über unsere Homepage, das Bürgerserviceportal und das BayernPortal.

2. „Sicheres Kontaktformular“ (mit Bayern-ID)

In unserem Bürgerserviceportal und im BayernPortal finden Sie das „Sichere Kontaktformular“, mit dem Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, dem Softwarezertifikaten ELSTER oder authega – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten können.

Somit können Sie auf diesem Wege auch Anträge oder Widersprüche vollständig elektronisch bei uns einreichen, entweder als Text oder Datei-Upload.

Sofern Sie zustimmen, erhalten Sie Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos.

Weitere Informationen:

Ausgewählte Hilfethemen - Häufig gestellte Fragen

3. Qualifizierte elektronische Signatur

Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Es werden nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern akzeptiert.

Wir weisen darauf hin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt!

Um ein signiertes Dokument (z.B. eine signierte PDF-Datei) anschließend auf sicherem Wege verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, die Uploadfunktion eines unserer Kontaktformulare zu verwenden (siehe I.2. oder II.3.).

4. Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Das Landratsamt Ebersberg ist über sein besonderes elektronisches Behördenpostfach (kurz: beBPo) erreichbar. Weitere Informationen finden Sie hier.