Der Kreistag besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Wählerinnen und Wählern im Landkreis Ebersberg für 6 Jahre gewählt sind, sowie dem Landrat. Er ist die beschlussfassende Bürgervertretung. Der Kreistag bildet Ausschüsse, die im Rahmen der Geschäftsordnung selbst entscheiden oder zumindest vorberaten. Die Ausschüsse bestehen meist aus vierzehn Kreisrätinnen und Kreisräten. Informationen zu Sitzungen und Mitgliedern des Kreistages (und seiner Gremien) erhalten Sie durch Klick auf das Bild.
Die Geschäftsführung Kreistag koordiniert die Tätigkeiten, die mit dem Kreistag zusammen hängen. Die Mitglieder des Kreistages erhalten zu Sitzungen der Gremien, in denen sie Mitglied sind, Ladung, Tagesordnung und Sitzungsvorlagen die am Tag der Sitzung auch für die Öffentlichkeit eingestellt werden. Zu den Sitzungen werden Protokolle erstellt, deren öffentliche Teile allen Mitgliedern des Kreistages und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitglieder des Kreistages erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung. Derzeit sind das 60 Euro pro Sitzung und 12 Euro pro Stunde für Arbeits-, Verdienst- oder Zeitausfall. Näheres dazu findet sich in der Entschädigungssatzung.
Grundlagen für die Arbeit des Kreistages sind die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung, die sich der Kreistag selbst gibt.
Geschäftsführung Kreistag
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
08092 823 175
08092 823 9175
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