Eigenwohnraumförderung
- Die Finanzierung der Schaffung von Eigenwohnraum (Bau oder Kauf, Neubau, Erst- und Zweiterwerb) wird durch den Freistaat Bayern bzw. die Bayer. Landesbodenkreditanstalt durch die Gewährung von Baudarlehen – teils zinsverbilligt, teils fast zinsfrei – an einen nach dem Einkommen Berechtigten Personenkreis unterstützt, soweit Finanzmittel vorliegen.
- Die Förderung der behindertengerechten Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Umbau einer Wohnung, Einbau eines Treppenlifts, etc.) erfolgt ebenso an einen nach dem Einkommen Berechtigten Personenkreis, soweit Finanzmittel vorliegen.
Bauamt, staatliche Eigenwohnraumförderung
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Ebersberg
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