Grundstücksverkehrsgesetz in Verbindung mit dem Bayer. Agrarstrukturgesetz:
- Die Eigentumsübergabe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist genehmigungspflichtig sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
- Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt.
Grundstücksverkehrsgesetz i.V.m dem Bayer. Agrarstrukturgesetz
Bauamt, landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
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85560
Ebersberg
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