Im Rahmen der Wohnraumförderung kann das Landratsamt Ebersberg Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayern-Darlehen - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm anbieten. Diese Darlehen können gemeinsam oder getrennt beantragt werden.
Zu den Voraussetzungen beider Programme gehören z. B.
- Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme bzw. Kaufvertragsabschluss
- die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
- ausreichendes Eigenkapital
- die Einhaltung technischer Vorgaben (insbesondere angemessene Wohnfläche und angemessene Baukosten)
- eine angemessene Fremdfinanzierung
- die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung
Als Folge der Förderung unterliegen die Objekte bestimmten Nutzungsauflagen. So sind die Objekte u. a. für einen je nach Programm festgelegten Zeitraum selbst zu nutzen.
Wichtige Hinweise:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen, ein Bau-/Werkvertrag oder der notarielle Kaufvertrag für das Wohneigentum bereits abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss nach Prüfung aller Unterlagen erteilt werden. Allerdings gilt bei Bauherrn der Grunderwerb, der mit Hilfe von Eigen- oder nichtstaatlichen Fremdmitteln (Bankdarlehen) finanziert wird, nicht als Beginn des Vorhabens.
Die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung reichen in der Regel nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Es besteht selbst dann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.
Die Auswahl der Vorhaben, die gefördert werden, richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung!
Ein persönliches Informationsgespräch im Landratsamt Ebersberg ist zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.
siehe Checkliste für erforderliche Unterlagen
Bauamt, staatliche Eigenwohnraumförderung
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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