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Landschaftsplanung

Ziel der Landschaftsplanung ist es, wirtschaftliche Interessen mit gesellschaftlichen und ökologischen Belangen in Einklang zu bringen. Dabei sollte sowohl auf den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, als auch auf den Artenschutz und den langfristigen Erhalt einer natürlichen, gesunden Lebensgrundlage für den Menschen Wert gelegt werden.
Gesetzliche Grundlage der Landschaftsplanung sind §§ 8 ff des BNatSchG.
Auf kommunaler Ebene sind Landschaftsplan bzw. der Grünordnungsplan wichtige Instrumente zur Durchführung einer qualitativen Bauleitplanung.
Frau Armbruster Sachbearbeiterin
08092 823 304
08092 823 9304
Sparkassengebäude R-Nr. 245
 
Herr Erl Sachbearbeiter
08092 823 625
08092 823 9625
Sparkassengebäude R-Nr. 243
 
Frau Holzmann Sachbearbeiterin
08092 823 174
08092 823 9174
Sparkassengebäude R-Nr. 244
 
Herr Mühlbacher Sachbearbeiter
08092 823 369
Sparkassengebäude R-Nr. 243
 
Landratsamt Ebersberg
Naturschutz und Landschaftspflege

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

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