Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.
Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern
- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen
- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht
Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).
Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer.
Naturschutz und Landschaftspflege
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
+49 8092 823 0
+49 8092 823 210
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