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Neubau von Straßen oder Bahnlinien

Mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung) wurden Immissionsgrenzwerte festgesetzt. Beim Neubau einer Straße oder einer Bahnlinie ist der Träger der Baulast verpflichtet, diese Immissionsgrenzwerte durch entsprechende Maßnahmen, z.B. Bau von Lärmschutzwänden oder -wällen, sicherzustellen. Zu diesem Thema gibt unter den angegebenen Links weitere Informationen.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht