Mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung) wurden Immissionsgrenzwerte festgesetzt. Beim Neubau einer Straße oder einer Bahnlinie ist der Träger der Baulast verpflichtet, diese Immissionsgrenzwerte durch entsprechende Maßnahmen, z.B. Bau von Lärmschutzwänden oder -wällen, sicherzustellen. Zu diesem Thema gibt unter den angegebenen Links weitere Informationen.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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