Aufgaben:
Um Rückstände von Arzneimitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern und einer missbräuchlichen Anwendung von Arzneimitteln vorzubeugen, werden vom Veterinäramt sowohl tierärztliche Hausapotheken und Tierheilpraktiker als auch Landwirte überprüft.
Information:
Praktizierende Tierärzte, die Arzneimittel bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, anwenden oder für diese Tiere abgeben, müssen einen sog. Anwendungs- und Abgabebeleg in doppelter Ausfertigung ausfüllen. Das Original ist dem Tierhalter auszuhändigen, der Durchschlag verbleibt beim Tierarzt und ist von diesem mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Im Gegenzug dazu haben Halter von Lebensmittel liefernden Tieren diesen Anwendungs- und Abgabebeleg als Nachweis für den Bezug von Arzneimitteln ebenfalls 5 Jahre aufzubewahren.
Zusätzlich ist ein sog. Arzneimittel-Bestandsbuch zu führen, in dem jede Anwendung apothekenpflichtiger Arzneimittel (auch Homöopathika) dokumentiert werden muss.
Veterinärwesen, gesundheitlicher Verbraucherschutz
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