Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung aller rechtliche Vorschriften im Verkehr mit Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen - das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Zahnbürste, Spielzeug oder Haushaltschemikalien. Ziel ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und so den Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.
Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung:
- regelmäßige, risikoorientierte Überwachung aller Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Spielwaren und Tabakerzeugnisse erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen
- Probenahmen:
- Planproben nach Probenplan
- Außerplanmäßige Proben wie Verdachts- oder Nachproben
- Proben im Rahmen verschiedener Überwachungsprogramme zur Überprüfung der Sicherheit von Lebensmitteln wie das "Lebensmittelmonitoring", der "Nationale Rückstandskontrollplan" und das "koordinierte Überwachungsprogramm" der Europäischen Union
- Überwachung von Rückrufaktionen nach dem EU-weiten Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX
- Produktprüfungen (Qualität, Kennzeichnung, Zusammensetzung, Aufmachung und Werbung)
- Überprüfung von Gestattungen, Märkten und Festen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht
- Stellungnahmen zu Bauplänen und entsprechende Beratung der Gewerbetreibenden
- Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes soweit Aufgaben der Lebensmittelüberwachung betroffen sind
- Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabeverordnung
- Mitwirkung beim Vollzug des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Milchhygieneüberwachung:
- Überwachung von Erzeugerbetrieben (Milchkammern)
- Durchführung von regelmäßigen Hygienekontrollen in Molkereien und Käsereien
- Mitwirkung bei der EU-Zulassung von Betrieben
Information:
Bei Verdacht auf Verbrauchergefährdung oder Hygienemängeln in Lebensmittelbetrieben können Sie sich gerne an den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten wenden.
Sie können hier auch Beschwerdeproben einreichen, wenn Sie bei einem Produkt Mängel, zum Beispiel abweichenden Geruch oder Geschmack feststellen. Die Beschwerdeproben werden in der Regel an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Dienststelle Oberschleißheim (LGL) weitergeleitet. Dieses untersucht die Proben und klärt, ob die Verbraucherbeschwerde berechtigt war.
"Milch-ab-Hof": Rohmilch, die direkt beim Landwirt abgeholt wird, sollte vor dem Genuss unbedingt erhitzt werden (Abkochen), um eventuell vorhandene krankmachende Keime abzutöten.
Veterinärwesen, gesundheitlicher Verbraucherschutz
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