Zuständige Behörde für die Futtermittelüberwachung aller Regierungsbezirke in Bayern ist die Regierung von Oberbayern (Sachgebiet 56).
Auf der Internetseite der Regierung finden Sie alle notwendigen Informationen und Formulare zu Futtermittelunternehmen.
In den Aufgabenbereich des Veterinäramtes fällt die Entnahme von Futtermittelproben bei Herstellern, Händlern sowie Landwirten nach einem national vorgegebenen Kontrollplan.
Veterinärwesen, gesundheitlicher Verbraucherschutz
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