- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (wenn noch zugelassen)
- Hauptuntersuchungsnachweis, diese muss noch mindestens für die Dauer des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.
- Wenn im Rahmen der Ausfuhrzulassung erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen ist, muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle zur Prüfung der Identität vorgeführt werden. Das gleiche gilt, wenn ein Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder nach Fristablauf erneut zugeteilt werden soll.
- gelbe Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Bei Antragstellern mit Wohn- oder Firmensitz im Inland ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes/Firmensitzes zuständig)
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat). Seit dem 01.07.2010 unterliegen Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung der Kfz-Steuerpflicht. Kann der Antragsteller keine Bankverbindung (BIC und IBAN) für die Einzugsermächtigung benennen, muss die Kfz-Steuer vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens in bar beim zuständigen Zollamt entrichtet werden.
34,60 bis 61,10 Euro je nach Verwaltungsaufwand |
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Bei Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheines (nur auf Antrag) zzgl. 11,10 Euro |
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823-341
08092 823-359
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