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Kreditähnliche Verpflichtungen

Unter kreditähnliche Verpflichtungen fallen z. B. längerfristige Stundungen von Zahlungsverpflichtungen der Gemeinden, der Abschluss eines Leibrentenvertrages, sowie die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten einer Gemeinde. Ferner stellen Finanzbetreuungsverträge, welche die Abwicklung einer Investition außerhalb des kommunalen Haushalts zum Gegenstand haben, kreditähnliche Rechtsgeschäfte dar. Auch bei Vereinbarungen über Defizitübernahmen, z.B. mit Betreibern von Kindertageseinrichtungen, handelt es sich um kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung oder auf Ersuchen erfolgt auch die Begutachtung kreditähnlicher Rechtsgeschäfte.

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