Unsere Natur ist vielfältigen Beeinträchtigungen und Eingriffen ausgesetzt. Unser Ziel ist die Sicherung von Naherholungsräumen und Naturgenuss für die Bevölkerung, genauso wie der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Um Naturschutz aktiv gestalten zu können, erwerben wir hierfür auch Flächen und werten diese ökologisch auf. Die Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Ausgleichszahlungen von Eingriffsverursachern.
Auch die Erteilung von naturschutzrechtlichen Erlaubnissen fällt in unseren Zuständigkeitsbereich.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Durchführung von Maßnahmen im Planungsstadium kostenlos von der unteren Naturschutzbehörde beraten zu lassen. Dadurch können Sie den Genehmigungslauf beschleunigen bzw. gebührenpflichtige Anordnungen oder gar Bußgelder vermeiden.
Wir erstellen als Träger öffentlicher Belange naturschutzfachliche und -rechtliche Stellungnahmen zu
- Baurechtsverfahren
- Bauleitplanung
- Wasserrechtsverfahren
- Flurbereinigungsverfahren
- Erstaufforstungen
- Inschutznahmeverfahren
- Baumschutzverordnungen
- Pflanzenschutz
- Jagdrecht
- Abfallrecht
- Freizeit und Erholung
- Artenschutzrechtsverfahren
Desweiteren betreuen wir auch die Umsetzung fachlicher Auflagen der Bauleitplanung und der verschiedenen Genehmigungsverfahren.
Naturschutz und Landschaftspflege
Eichthalstraße 5
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Ebersberg
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