Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit (nach § 2a StVG) sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM, L und T.
Bei einer Erweiterung der Klassen AM, L und T auf eine andere Klasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt und die zweijährige Probezeit beginnt ab der Erteilung der neuen Klasse.
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Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
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