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Eigenverbrauchstankstellen

Neben den „öffentlichen“, d.h. für jedermann zugänglichen Tankstellen, existieren z. B im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich zahlreiche Eigenverbrauchstankstellen, die nur zur Versorgung der betriebseigenen Fahrzeuge dienen.

​Tankstellen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz). Entsprechende Regelungen finden sich in der Technischen Regel - Arbeitsblatt-A 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ des ATV-DVWK (ATV-DVWK e.V. ,Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel.-Nr.: 022 42/ 872 – 100).

In dem nachstehenden Infoblatt sind für Sie die wichtigsten wasserrechtlichen Bestimmungen für (Eigenverbrauchs-) Tankstellen z.B. in der Landwirtschaft zusammengefasst.

Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Frau Eitermoser Sachbearbeiterin
08092 823 185
08092 823 9185
U.31
 
Herr Feuchtenberger Techniker
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Seemüller Techniker
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht