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Grundsätzliche Anforderungen

JGS-Anlagen müssen

  • bei den zu erwartenden Beanspruchungen standsicher und dauerhaft dicht sein. Ein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes, dessen Eindringen in das Grundwasser, in oberirdische Gewässer und in die Kanalisation muss zuverlässig verhindert werden (siehe auch „Cross Compliance“). 

  • von oberirdischen Gewässern im Regelfall mindestens 20 m entfernt sein. 

  • von bestehenden Hausbrunnen, die der privaten Trinkwasserversorgung dienen, mindestens 50 m entfernt sein. Die Anlage ist grundwasserunterstromig des Hausbrunnens zu errichten.

Weitere Informationen zu Leckageerkennungsmaßnahmen, Dichtheitsprüfungen u. ä. bieten der Anhang 5 der VAwS sowie das ALB-Arbeitsblatt "Lagerung von Flüssigmist", das über die ALB Bayern e.V. bezogen werden kann.

Herr Feuchtenberger Techniker
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Herr Seemüller Techniker
08092 823 482
08092 823 9482
U.47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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