Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind durch nationale und internationale Schutzbestimmungen auf rechtlicher Basis geschützt (Bundesnaturschutzgesetz, Bayerisches Naturschutzgesetz, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, Bonner Konvention, Berner Konvention). Davon sind 24 Arten bei uns in Bayern heimisch und werden in der „Roten Liste der bedrohten Tierarten“ geführt.
Als Kulturfolger gehen Fledermäuse nicht nur in natürlichen und naturnahen Lebensräumen, sondern auch in dicht bebauten Siedlungsgebieten auf Quartiersuche. Vielfach ist ihre Existenz aber durch die Veränderung der Ernährungsbedingungen (Nahrungsknappheit) infolge landwirtschaftlicher Intensivierung, Industrialisierung, Vergiftung und Zerstörung von Lebensräumen bedroht. Quartierverluste durch die Veränderung der Siedlungs- und Bauweise (Isolierungen, Vergitterungen, etc.) sowie aufgrund von Unkenntnis über die Harmlosigkeit und Bedeutung dieser nützlichen und interessanten Tiere gehören zu den Hauptursachen für den Rückgang aller Fledermausarten, vor allem der Mopsfledermaus und den Hufeisennasen.
Jede Fledermausart stellt ganz bestimmte Ansprüche an die sommerlichen Tagesquartiere, die Winterquartiere, die Beuteinsekten und Jagdbiotope.
Wenn Sie Fledermäuse an Ihrem Haus als Mitbewohner haben, melden Sie sich bitte, es hilft uns bei der Kartierung.
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