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Wohnen an Straße oder Bahnlinie

Neubau von Wohnhäusern

Bereits bei der Planung eines Wohnhauses an einem stark befahrenen Verkehrsweg können verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung berücksichtigt werden:

  • Bei der Platzierung des Gebäudes sollte das Grundstück optimal ausgenutzt werden, um einen maximalen Abstand zur Straße zu erreichen. Weiter kann durch die Ausrichtung des Firsts parallel zur Straße ein möglichst großer Bereich geschaffen werden, der im Schallschatten des Gebäudes liegt.
  • Bei der Grundrissgestaltung ist darauf zu achten, dass die Fenster von Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern auf der lärmabgewandten Gebäudeseite (ohne Sichtverbindung zur Straße) liegen. Dadurch kann eine ganz erhebliche Abschirmwirkung von mindestens 10 dB(A) erreicht werden. Dies ist ganz besonders für Schlaf- und Kinderzimmer im Einwirkungsbereich von Bahnlärm wichtig, da Bahnlinien (wegen der vielen Güterzüge) nachts genauso laut sind wie tagsüber.
  • Falls sich eine vollständige Grundrissorientierung auf die leise Gebäudeseite nicht verwirklichen lässt, ist der Bau eines Wintergartens eine gute Alternative. Durch einen verglasten Vorbau (Mindesttiefe 1 m, Standardverglasung, versetzte Anordnung von innen- und außenliegenden Fenstern sowie schallabsorbierende Verkleidung der Decke) kann eine ganz erhebliche Lärmreduzierung erreicht werden. Alternativen stellen Schiebläden oder vorgehängte Festverglasungen dar (siehe Informationsblätter am Seitenende). 
  • Lärmschutzwände oder -wälle bringen bei privaten Bauvorhaben in der Regel lediglich eine kaum wahrnehmbare Lärmreduzierung. Grund ist die meist unzureichende Höhe und Länge einer Lärmschutzwand. Denn um überhaupt eine Lärmreduzierung zu erreichen, muss in jedem Fall die Sichtverbindung zur Straße unterbrochen werden. Dies ist v.a. für die Obergeschosse schwierig. Außerdem muss die Lärmschutzwand lang genug sein, um den Lärmeintrag an den seitlichen Enden der Lärmschutzwand zu verhindern.

Bestehende Wohnhäuser

Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen:
Wo kein aktiver Schallschutz realisierbar ist, müssen passive Maßnahmen getroffen werden. Das bedeutet insbesondere den Einbau von Schallschutzfenstern. Für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen, an Staatsstraßen und an Bahnstrecken bestehen Programme des Bundes und des Freistaates Bayern. Sind die festgeschriebenen Auslösewerte überschritten, werden zum Beispiel Schallschutzfenster gefördert. Welche Straßen konkret zur Sanierung anstehen, kann beim Staatlichen Bauamt oder dem Bauamt der Kommune erfragt werden.

Tabelle: Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Bahnstrecken:

Art der Flächennutzung Lärmsanierung bei Überschreitung folgender Beurteilungspegel 
 - Tag
[dB(A)]  
Nacht
 [dB(A)]
Krankenhaus, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Klein-siedlungsgebiete 64  54
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 66  56
Gewerbegebiete 72 62
Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht