Für die Jahrgangsstufen 1 – 4 (in der Sachauwandsträgerschaft des Landkreises also nur in der Grundschulstufe der Sonderpädagogischen Förderzentren) besteht grundsätzlich die Möglichkeit anstelle der „Ganztagsbetreuung“ die sog. „Mittagsbetreuung“ anzubieten, derzeit aber an keinem Förderzentrum praktiziert.
Auch hier gehen die Betreuungszeiten deutlich über die Mittagszeit hinaus. Die regulären Gruppen werden in der Regel bis 14.00 Uhr, die „verlängerten Gruppen“ auch darüber hinaus bis 15.30 Uhr oder 16.00 Uhr betreut. Die Mittagsbetreuung organisieren die Schulen selbst.
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