Suche

Wirtschaftsstrafrecht

Grundsätzlich kann die Höhe des Mietzinses, wie etwa auch der Kaufpreis einer Ware, frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber verpflichtet aber den Vermieter, sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren. Überschreitungen sind ab einer bestimmten Höhe bußgeldpflichtig, darüber hinaus möglicherweise strafbar. Aber nicht jede Miete, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, rechtfertigt eine Verfolgung! Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon grundsätzlich unberührt und müssen ggf. vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden.
Frau Gastl Sachbearbeiterin
08092 823 291
08092 823 9291
 
Frau Hollerieth Sachbearbeiterin
08092 823 171
08092 823 9171
 
Landratsamt Ebersberg
Wirtschaftsstrafrecht

Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg 08092 823- 291 /171 08092 823 9 291/171 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit Ihrem/Ihrer zuständigen SachbearbeiterIn!