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Wirtschaftsstrafrecht

Grundsätzlich kann die Höhe des Mietzinses, wie etwa auch der Kaufpreis einer Ware, frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber verpflichtet aber den Vermieter, sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren. Überschreitungen sind ab einer bestimmten Höhe bußgeldpflichtig, darüber hinaus möglicherweise strafbar. Aber nicht jede Miete, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, rechtfertigt eine Verfolgung! Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon grundsätzlich unberührt und müssen ggf. vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden.
Frau Maschberger Teamleiterin
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Landratsamt Ebersberg
Wirtschaftsstrafrecht

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