Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner oder Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter von Wohnraum oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung stellen.
Wo erhält man die Anträge?
Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, im Landratsamt sowie im Internet (siehe unten stehenden Link: Informationen rund um's Wohngeld).
Wo ist der Antrag abzugeben?
Der Antrag kann persönlich oder per Post bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder im Landratsamt eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis
Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingeht!
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und vermerken im Antrag, dass diese Unterlagen nachgereicht werden.
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