Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi / Mietwagen / Krankenkraftwagen)
Voraussetzung für die Ausstellung des Fahrgastbeförderungsscheins ist der nationale EU-Kartenführerschein. Bitte beachten Sie, dass Auflagen oder Beschränkungen, wie z.B. eine erforderliche Sehhilfe, vor Ausstellung des Fahrgastbeförderungsscheins in den EU-Kartenführerschein eingetragen werden muss.
- Antrag
über die Hauptwohnsitzgemeinde oder
beidseitige Kopie des Ausweises/Reisepasses - erweitertes Führungszeugnis (nach Belegart "O")
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- aktueller EU- Kartenführerschein (Für Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins wurde die Verpflichtung eingeführt, bei der Erteilung eines Fahrgastbeförderungsscheins den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen)
Zusätzliche Unterlagen bei Fahrgastbeförderungsschein für Taxis:
- Ortskundeprüfung
Zusätzliche Unterlage bei Ersterteilung bzw. ab dem 60. Lebensjahr:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzliche Unterlagen bei Fahrgastbeförderungsschein für Krankenkraftwagen:
- 1.-Hilfe-Kurs
- 37,50 Euro bei Ersterteilung oder Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
- 32,90 Euro bei Verlängerung in Frist
- 25,30 Euro bei vorheriger Ausstellung des nationalen EU-Kartenführerschein
Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823 337
08092 823 339
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Kartenansicht
Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
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Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr