Suche

Probezeit

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit (nach § 2a StVG) sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM, L und T.

Bei einer Erweiterung der Klassen AM, L und T auf eine andere Klasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt und die zweijährige Probezeit beginnt ab der Erteilung der neuen Klasse.

Frau Widmann Sachbearbeiterin
08092 823 338
08092 823 9338
Führerscheinstelle
 
Landratsamt Ebersberg
Führerscheinstelle

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823 500 08092 823 339 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr