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Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

Es werden grundsätzlich drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

  • Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht.


  • Fahrerlaubnisse aus so genannten „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt unter erleichterten Bedingungen bei keiner oder nur teilweiser Prüfungspflicht.


  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.
Näheres Entnehmen Sie bitte, den für Sie zutreffenden Unterpunkt. (siehe oben)

Landratsamt Ebersberg
Führerscheinstelle

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823 500 08092 823 339 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr