Unter den Punkt "Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat" fallen alle Fahrerlaubnisse aus den Ländern, die nicht EU-, EWR-Mitgliedsstaaten oder Listenstaaten sind (z.B. Russland, Brasilien).
Wer sich durchgehend länger als 185 Tage im Ausland aufgehalten und einen „vollwertigen“ Führerschein (keine Lern- oder vorläufigen Führerscheine) erworben hat, darf nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Kraftfahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) führen.
Die Berechtigung ein Kraftfahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) zu führen gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die das für die Fahrerlaubnisklasse "B" vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben. Der Führerschein muss nach der Wiedereinreise nach Deutschland außerdem noch gültig sein.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne schriftlich oder telefonisch.
- Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, bitte beachten sie dazu den weiterführenden Link zur Bundesdruckerei)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (SMU)
- Angabe der Fahrschule, über die die Prüfung abgehalten wird
- Ihr Führerschein im Original
- gültiger Personalausweis bzw. Pass
- Übersetzung des Führerscheines durch einen amtlich anerkannten Übersetzer
Zusätzliche Unterlagen bei der Umschreibung auf die Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1.-Hilfe-Kurs (anstatt SMU)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt für die ärztliche Untersuchung)
- Augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt für die augenärztliche Untersuchung) (anstelle der Sehtestbescheinigung)
Zusätzliche Unterlagen der Umschreibung auf die Klassen D1, D1E, D und DE:
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich bei uns vor. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.Dauer:
- ca. 4 Wochen
- 37,50 Euro
Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823 337
08092 823 339
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr