Ausnahmegenehmigungen vom Mindesalter sind nur in Härtefällen und unter bestimmten Bedingungen möglich. Ein Antrag kann nicht über die Fahrschule eingereicht werden. Wenden Sie sich bitte in jedem Fall direkt an den zuständigen Sachbearbeiter der Führerscheinstelle. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur für die Klassen AM, B und L beantragt werden. Zur persönlichen Vorsprache vereinabren Sie bitte einen Termin.
Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823 337
08092 823 339
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Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr